Häufige Fragen – Wir klären auf!
Wir möchten Ihnen gern unverbindlich die am häufigsten gestellten Fragen beantworten.
Die Antworten beziehen sich auf das Bundesland Bayern und dessen Bestattungsgesetz und sollen Ihnen einen ersten Eindruck verschaffen.
1. Führt das Bestattungsinstitut trostschmiede auch außerhalb Kaufbeuren Bestattungen durch?
- Ja. Wir führen Bestattungen und Bestattungsvorsorgen Bayernweit durch. Außerdem können wir für Sie auch bundesweit und sogar International tätig werden.
2. Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Bestatter achten?
- Achten Sie bei der Wahl des Bestattungsunternehmens auf Qualität. Diese wird am besten durch ausgebildete Fachkräfte in Ausbildungsbetrieben erbracht.
- Achten Sie darauf, ob der der Bestatter das Qualitätszeichen des Bundesverband Deutscher Bestatter trägt. Dieses Zeichen garantiert Ihnen hohe Ansprüche an Fachkräfte und Abläufe im Bestattungsunternehmen.
- Schaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck z.B. durch die Internetseite des Unternehmens oder andere Informationsquellen. Hören Sie auf Ihr Gefühl!
- Handelt es sich um einen Meisterbetrieb?
3. Muss ich den Bestatter beauftragen, den z.B. die Polizei mit der Abholung der/des Verstorbenen beauftragt hat?
- Nein. Sie haben grundsätzlich freie Bestatterwahl und entscheiden selbst, mit welchem Unternehmen Sie diesen Weg gehen möchten
4. Wie kann ich meine Vorstellungen und Wünsche für meine eigene Bestattung am besten hinterlegen?
- Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen halten Sie am besten in einem Vorsorgevertrag in der Firma trostschmiede fest. Eine Karte mit den Kontaktdaten sollten Sie immer bei sich tragen, damit wir im Falle eines Unfalls sofort benachrichtig werden können.
5. Wer muss sich um die Bestattung eines Angehörigen kümmern? Wer trägt die Kosten für die Beisetzung?
- Die Kosten für die Beisetzung eines Angehörigen trägt der Bestattungspflichtige. Dieser ist laut BayBestG §15 bezugnehmend auf Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wie folgt geregelt:
In der Reihenfolge:
- der Ehegatte oder der Lebenspartner
- die Kinder
- die Eltern
- die Großeltern
- die Geschwister
- die Kinder der Geschwister des Verstorbenen
- die Verschwägerten ersten Grades
- Über Art und Umfang der Bestattung kümmert sich der Totenfürsorgeberechtigte, der meist die selbe Person ist, wie der Bestattungspflichtige. Es ist aber auch möglich das es sich dabei um eine andere, zu Lebzeiten vom Verstorbenen bestimmte, vertraute Person handelt.
6. Bezahlen die Krankenversicherungen noch Sterbegeld?
- Nein. Im Jahr 2004 wurde das Sterbegeld der Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Sprechen Sie uns gern an, wir helfen Ihnen mit einer passenden Lösung.
7. In welchen Zeitraum muss eine Bestattung in Bayern durchgeführt werden?
- Nach §18 BayBestV ist eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.
- Nach §19 BayBestV ist innerhalb von 8 Tagen beizusetzen oder zumindest die Beisetzung auf den Weg zu bringen. Wochenende und Feiertage sind hiervon auszunehmen.
8. Darf in Bayern die Asche eines Verstorbenen Menschen außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden?
- Nein. In der BRD herrscht Friedhofszwang, dass bedeutet das die Asche eines Verstorbenen Menschen innerhalb eines befriedeten Bereichs beigesetzt werden muss.
9. Wer hält die Trauerrede, wenn die verstorbene Person in keiner Kirchengemeinde eingebunden war?
- Die Trauerrede kann von einem zertifizierten freien Trauerredner/ einer zertifizierten freien Trauerrednerin gehalten werden. Wir vermitteln Ihnen gern eine geeignete Rednerin/ einen geeigneten Redner.
10. Ist es richtig das der Herzschrittmacher vor der Kremierung entnommen werden muss?
- Ja. Gemäß DIN EN 15017 müssen elektrische Geräte entfernt werden.
11. Wie ist die Firma trostschmiede erreichbar?
Jederzeit unter der Telefonnummer 08341 3793. Sie werden umgehend mit einem unserer Mitarbeiter verbunden oder Sie hinterlassen uns eine Nachricht und wir rufen Sie innerhalb der nächsten 60 Minuten zurück.
Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Freitag 9.30-12.00 sowie jederzeit nach Vereinbarung.
Selbstverständlich vereinbaren wir auch individuelle Kundentermine oder Hausbesuche.
Schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular unserer Internetseite oder eine Email über info@trostschmiede.de.
12. Was besagt die DIN EN 15017?
- Dies ist die europäische DIN für Bestattungsdienstleistungen. Sie erklärt die Mindestanforderungen für das Bestatterhandwerk in ganz Europa und gilt als rechtsverbindlicher formaler Maßstab. Sie ist darüber hinaus für Gerichte und Sachverständige die Grundlage bei der Beurteilung fachgerechten Verhaltens.
13. Die Firma trostschmiede bestattungen ist ein Meisterbetrieb. Warum dieser Weg?
Der Meistertitel ist der höchste Bildungsabschluss im Handwerk. Ein Garant für das Werk. In Kaufbeuren sind wir der erste Meisterbetrieb im Bestatterhandwerk in der Historie der Sepulkralkultur.
Der Qualitätsbeweis im Handwerk ist der Meisterbrief. Der Maßstab für Qualität bleibt Qualifikation.
14. Herr Schwarz ist außerdem Gutachter für das Bestatterhandwerk. Wann brauche ich einen Gutachter?
Wenn Angehörige mit der Betreuung Ihres Sterbefalls durch einen Fremdbestatter nicht zufrieden sind. Kann der Gutachter sie kompetent begleiten und die Trauersituation verbessern. Er tritt entweder mit dem Fremdbestatter in Kontakt und sorgt für eine Nachbesserung der Minderleistung oder rückt die betriebswirtschaftlichen Fragen gerade.
Im Falle eines nicht vermeidbaren Rechtsstreits dokumentiert der Gutachter den Sachstand fachlich korrekt um zu einem späteren Zeitpunkt zivil – und ggf. strafrechtlich die Situation durch die Gerichte bewerten zu lassen.
Im Notfall übernehmen wir auch den gesamten Sterbefall um die akute Situation zu befrieden, die Angehörigen zu schützen und gut durch die schwierigen Momente zu begleiten.
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